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SchuleDerZukunft

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Klasse  2000

 
 
     
Zeichnung Borbachschule  
 SCHULPROGRAMM
 

 
Unser vollständiges Schulprogramm haben wir hier als Download für Sie bereit gestellt:

> Schulprogramm 2018/19

Die Konzepte können von den Mitwirkungs-
gremien im Lehrerzimmer vor Ort eingesehen
werden.

 


 >   Einschulung

 >   Schulorganisation

Schulbücher
Die meisten Schulbücher werden Ihrem Kind geliehen. Deshalb bitten wir Sie, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen. Die Kinder des nächsten Jahrganges werden es Ihnen danken.

Hausaufgaben
Hausaufgaben können die Arbeit in der Schule sinnvoll ergänzen und sollten regelmäßig und vollständig erstellt werden. Sie sollen in der Regel in den Klassen 1 und 2 ca. 30 Min. pro Tag, in den Klassen 3 und 4 ca. 45 Min. pro Tag nicht überschreiten. Hat Ihr Kind Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrerin. 

Gesundes Frühstück
Lernen ist anstrengend! Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück.  

Milchgeld
Das Milchgeld wird jeweils für vier Wochen im Voraus (donnerstags) eingesammelt. Folgende Beträge sind zu zahlen: Milch: EUR 4,00; Kakao-, Vanillemilch: EUR 9,00. Bitte geben Sie Ihrem Kind das Geld passend mit.

Sportunterricht
Da die Borbachschule keine eigene Halle besitzt, fahren wir um Lehrschwimmbecken der Hüllbergschule und zur Turnhalle Rüdinghausen. Für die Halle ist ganz wichtig, dass die Kinder Turnschuhe mit abriebfester, heller Sohle tragen, um Beschädigungen zu vermeiden.

Beurlaubung
Wenn Sie Ihr Kind bei besonderen Anlässen beurlauben möchten, ist dazu ein schriftlicher Antrag an die Schule notwendig.
Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung laut Schulpflicht Allgemeiner Schulordnung nur in zwingenden Ausnahmefällen möglich. Nicht (!) zwingend notwendig sind Fälle, wo der Haushalt zeitweilig aufgelöst ist, oder Familienfeiern, die so gelegt wurden, dass dadurch günstigere Urlaubs-Tarife erreicht werden. Bei Krankheiten vor und nach den Ferien ist unbedingt ein ärztliches Attest vorzulegen. Gründe, die eine Beurlaubung rechtfertigen sind z.B. ärztlich verordnete Kuraufenthalte. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. Die Schule wird Sie dabei unterstützen.

Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, benachrichtigen Sie bitte die Schuleumgehend. Nach Ablauf der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

Zeugnisse
In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres. Die Zeugnisse beschreiben in der Schuleingangsphase die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten.

Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten Aussagen über die Lernentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten und Noten für die Fächer.

Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer und mit dem Halbjahreszeugnis zusätzlich eine Schulformempfehlung.

Schulkonferenz / Schulpflegschaft
Die Schulkonferenz ist das oberste Organ unserer Schule. An ihr nehmen je 3 Eltern- und 3 Lehrervertreterinnen teil. Die Vorsitzende ist die Schulleiterin. Die Schulpflegschaft ist die Versammlung der Elternvertreter aller Klassen.

Unterrichtsbesuche
Sie dürfen gerne einmal am Unterricht der Klasse Ihres Kindes teilnehmen. Sprechen Sie Ihren Besuch bitte vorher mit der Klassenlehrerin ab.

Sprechstunden der Lehrerinnen
Mit allen Lehrerinnen können Sie nach Vereinbarung Rücksprache nehmen. Einmal im Halbjahr findet ein Elternsprechnachmittag statt.

 
  
 
 
 

 

       
       
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